Meine persönliche Unabhängigkeitserklärung

Aufnahmeantrag

 

 

FDP Bezirksverband
Großhansdorf-Hoisdorf-Siek

Sieker Landstraße 1 b
22927 Großhansdorf
Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Brief an nebenstehende Adresse senden oder
per Fax an 04102-697511

 

Ich beantrage die Mitgliedschaft in der FDP. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.

Vorname: Name:
Straße: Hausnummer:
PLZ: Ort:
Telefon: beste Erreichbark:
Fax privat: Fax dienstlich:
eMail: Nationalität:
Beruf: Angestellter                          selbständig
Geburtsdatum: Geburtsort:

Ort Datum

Unterschrift

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  Ich habe auch Interesse an den Jungen Liberalen, bitte schicken Sie mir einen Aufnahmeantrag.

Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die FDP, den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von Euro
vierteljährlich     halbjährlich      jährlich mittels Lastschrift einzuziehen.
(Berechnungsgrundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrages siehe unten)

Kontoinhaber: Kontonummer:
Geldinstitut: Bankleitzahl:

Ort Datum

Unterschrift

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Datenschutz:
Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.

Nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in die FDP erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

 

 

 

 

 

Hinweise:

Berechnung des Mitgliedsbeitrages:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen Beitragsabschätzung.
Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages ist ein Betrag von
0,5 % der monatlichen Bruttoeinkünfte.
Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich
A          bis 2.600 EURO 8,00 EURO
B 2.601 bis 3.600 EURO 12,00 EURO
C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO
D         über 4.600 EURO 24,00 EURO

Weiteres regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Partei.

Steuerliche Informationen:
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3067,75 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6135,5 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1533.88 € bzw. 3067,75 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1533,88 € bzw. 3067,75 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.