Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per
Brief an nebenstehende Adresse senden oder
per Fax an 04102-697511
Ich beantrage die Mitgliedschaft in der FDP. Ich erkläre, keiner
anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Beitrag gemäß der
Beitragsordnung zu bezahlen.
Vorname:
Name:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Telefon:
beste Erreichbark:
Fax privat:
Fax dienstlich:
eMail:
Nationalität:
Beruf:
Angestellter
selbständig
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Ort
Datum
Unterschrift
____________________________
Ich
habe auch Interesse an den Jungen Liberalen, bitte schicken Sie mir einen
Aufnahmeantrag.
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die FDP, den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von
Euro
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich mittels Lastschrift einzuziehen.
(Berechnungsgrundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrages siehe
unten)
Kontoinhaber:
Kontonummer:
Geldinstitut:
Bankleitzahl:
Ort
Datum
Unterschrift
____________________________
Datenschutz:
Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person
für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach § 3 des
Bundesdatenschutzgesetzes bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen
Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in die FDP
erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
Hinweise:
Berechnung des Mitgliedsbeitrages:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen
Beitragsabschätzung.
Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages ist
ein Betrag von
0,5 % der monatlichen Bruttoeinkünfte.
Bruttoeinkünfte
monatlich
Mindestbeitrag monatlich
A
bis
2.600 EURO
8,00 EURO
B
2.601 bis 3.600 EURO
12,00 EURO
C
3.601 bis 4.600 EURO
18,00 EURO
D
über 4.600 EURO
24,00 EURO
Weiteres regelt die Finanz- und Beitragsordnung
der Partei.
Steuerliche Informationen:
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen
zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson
bis zu 3067,75 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6135,5 €, unabhängig
davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke
spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1533.88 € bzw. 3067,75 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50%
der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten
exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können
Sie erneut bis zur Höhe von 1533,88 € bzw. 3067,75 € nach § 10b EstG in
Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die
Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine
Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.