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Werden Sie Mitglied der
FDP !
Wer die Parteiarbeit reformieren will, muß
da anfangen, wo's anfängt: beim Eintritt in die Partei. Der neue Aufnahmeantrag
der FDP
ist daher mehr als nur ein Aufnahmeantrag in eine Partei:
Er ist die persönliche
Unabhängigkeitserklärung für freie Bürger.
Wenn Sie Mitglied der Liberalen
werden wollen, können Sie unsere Druckvorlage
ausdrucken und faxen oder zuschicken. Oder Sie füllen Ihre
persönliche Unabhängigkeitserklärung gleich online aus:
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Hinweise:
Berechnung des Mitgliedsbeitrages
Die Höhe
des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach einer persönlichen Beitragsabschätzung. Richtwert für die Selbsteinschätzung eines
monatlichen Mitgliedsbeitrages ist ein Betrag von 0,5 % der
monatlichen Bruttoeinkünfte. Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro.
| A |
bis
1.500 EURO |
6,00 EURO |
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| B |
1.501
bis 2.600 EURO |
8,00 EURO |
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| C |
2.601
bis 3.600 EURO |
12,00 EURO |
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| D |
3.601
bis 4.600 EURO |
18,00 EURO |
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| E |
über
4.600 EURO |
24,00 EURO |
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Weiteres
regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Partei.
Steuerliche Informationen
Mitgliedsbeiträge
und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst
und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson
bis zu 3067,75 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu
6135,5 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine
oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied
sind.
Für die ersten 1533.88 € bzw. 3067,75 € werden Ihnen nach §
34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld
abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück.
Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe
von 1533,88 € bzw. 3067,75 € nach § 10b EstG in Ihrer
Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren
die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen
Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres
automatisch zu.
Datenschutz
Die FDP
verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur
Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.
Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies
Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig
mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird
zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
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